Bundesrat will neuem Urheberrecht nur nach Ergänzungen zustimmen
Berlin: (hib/BES) Der Bundesrat will dem vom Bundestag am 11. April verabschiedeten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts ( 15/837) in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen und hat deswegen in seiner Sitzung am 23. Mai beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. In einer Unterrichtung ( 15/1066) informiert die Länderkammer über die Gründe der Anrufung. So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch kritisiert die Ländervertretung, dass der Gesetzestext bei der Regelung der "privilegierten Privatkopien" nicht eindeutig sei. Durch eine entsprechende Ergänzung soll daher klargestellt werden, dass die "privilegierten Privatkopien" nur zulässig seien, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen werden. Damit werde insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen. Die Länderkammer schlägt darüber hinaus vor, die Herstellung digitaler Privatkopien durch Dritte auszuschließen. Damit sollen Missbrauchsmöglichkeiten unterbunden werden. Mit der Zulassung der Vervielfältigung durch Dritte wurde ursprünglich dem Umstand Rechung getragen, dass Kopiergeräte oftmals so teuer sind, dass sie sich nicht im Privathaushalten befinden, so die Argumentation des Bundesrates. Für den Bereich der digitalen Kopien stelle sich die Situation aber angesichts der weiten Verbreitung der einschlägigen Kopiergeräte, wie CD-Brenner, anders dar.