Entwicklungspolitische Bedeutung von Städten und "Megacities" betont
Berlin: (hib/WOL) Fragen der Stadt- und Siedlungsentwicklung haben herausragende entwicklungspolitische Bedeutung. Städte sind Motoren der Entwicklung. Knapp 60 Prozent des Bruttosozialproduktes und 80 Prozent des wirtschaftlichen Wachstums werden in Städten erzeugt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/1155) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1032). Die Bundesregierung fördere durch ihre Entwicklungszusammenarbeit die nachhaltige Entwicklung von "Megacities" und Großstädten im Rahmen verschiedener Vorhaben beziehungsweise Sektorschwerpunkte. Genannt werden unter anderem: "Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung"; "Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser/Abfallbeseitigung"; "Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen"; "Wirtschaftsreform und Aufbau der Marktwirtschaft"; "Energie einschließlich Energieeffizienz und erneuerbare Energie" sowie "Transport und Kommunikation". Im Einzelnen wird ausgeführt, dass zum Beispiel bei der Förderung von Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung der Dezentralisierung und Kommunalentwicklung, den Reformen in Verwaltung und Justiz und der Bekämpfung der Korruption ein besonderes Gewicht zukomme. Dem Engagement für Menschenrechte, einschließlich der besonderen Ausprägung bei Frauen- und Kinderrechten, und der Partizipation der Bevölkerung gelte dabei besondere Aufmerksamkeit. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung leiste einen Beitrag zur lokalen Demokratie.
Während diese in der Antwort detailliert beschriebenen Vorhaben überwiegend bilateral umgesetzt werden, ist Deutschland im multilateralen Bereich über die Vereinten Nationen und die Weltbank aktiv an einer nachhaltigen Stadtentwicklung beteiligt, heißt es in der Antwort weiter. Ziel sei dabei die Umsetzung integrativer Stadtentwicklungsstrategien und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen von mehr als 100 Millionen Slumbewohnern gemäß der UN-Milleniums-Erklärung. Der fortschreitenden Verstädterung in Entwicklungsländern trage die Bundesregierung auch dadurch Rechnung, dass sie jeweils zusammen mit den Partnerländern einen besonderen Schwerpunkt zur "regionalen Konzentration im Rahmen integrierter Ansätze (ländlicher oder) städtischer Entwicklung" vereinbare. Eine Veränderung dieses Handlungsrahmens hält die Regierung für nicht erforderlich.