FDP fragt nach dem EURATOM-Vertrag in der Europäischen Verfassung
Berlin: (hib/KAG) Die Frage, ob der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) künftig in die Europäische Verfassung integriert werden soll, ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1148). Sie bezieht sich dabei auf einen Vorschlag, den der Europäische Konvent zur Ausarbeitung einer Verfassung gemacht hat. Darin heißt es, dass der Konvent es bevorzugt, den EURATOM-Vertrag durch ein der Verfassung beigefügtes Protokoll an die neuen Verfassungsbestimmungen anzugleichen. Zu einer Änderung des EURATOM-Vertrags in seiner Substanz fühle sich der Konvent in Anbetracht seines Mandats und des Zeitplans nicht veranlasst, so die Fraktion. Im Einzelnen will die FDP von der Regierung wissen, ob sie den EURATOM-Vertrag für zeitgemäß und seine Anpassung nach den Vorstellungen des Konvents für sinnvoll erachtet. Sie soll auch angeben, welche Folgen die Anpassung des EURATOM-Vertrags in Bezug auf seine Stellung in der Normenhierarchie hat und ob er weiterhin dem europäischen Primärrecht zuzurechnen ist. Die FDP erwartet außerdem eine Stellungnahme der Regierung dazu, ob sie eine Regelung eines umfangreichen Gemeinschaftskonzepts für die nukleare Sicherheit und die Versorgungssicherheit in der Europäischen Union, wie sie der Konvent vorschlägt, mit der Kompetenzverteilung zwischen der EU einerseits und den EU-Mitgliedsländern für vereinbar hält. Des Weiteren soll die Regierung ihre Vorstellung zur zukünftigen Regelung des Bereichs der friedlichen Nutzung der Kernenergie darlegen.