Regierung will das Wirtschaftsprüfungsexamen reformieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Zulassungs- und Prüfungsverfahren des Wirtschaftsprüfungsexamens reformieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 15/1241) vorgelegt. Zum 1. Januar 2004 soll die Zulassungs- und Prüfungsorganisation, die derzeit in den Händen der Länder liegt, einer selbstständigen Prüfungsstelle übertragen werden, die bei der Wirtschaftsprüferkammer eingerichtet wird. Den Vorsitz in den einzelnen Prüfungskommissionen sowie in der Aufgabenkommission solle aber auch weiterhin jeweils ein Landesvertreter übernehmen, so dass die Länder ihren Einfluss behalten und damit die Staatlichkeit des Examens deutlich bleibt, heißt es. Damit werde ein bundesweit einheitliches Examen mit vergleichbaren Ergebnissen erreicht. Das Verwaltungsverfahren werde gestrafft, Doppelzuständigkeiten würden vermieden und Stellungnahmen oder Anhörungen der Wirtschaftsprüferkammer könnten entfallen.
Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist nach Regierungsangaben die inhaltliche Überarbeitung der einzelnen Prüfungsgebiete. Drittens gehe es darum, anerkannte Hochschulausbildungsgänge zu schaffen, die eine frühzeitige berufliche Orientierung und eine Straffung des Examens ermöglichen. Bereits erbrachte Studienleistungen sollen auf das Examen angerechnet werden können. Den Zugang zum Beruf des Buchprüfers soll es künftig nicht mehr geben, weil die Regierung die Prüferberufe aus Gründen der Einheitlichkeit zusammenfassen will. Den heutigen vereidigten Buchprüfern soll die Möglichkeit gegeben werden, den Übergang zum Wirtschaftsprüfer zu schaffen.
Vorgesehen ist darüber hinaus, die Sanktionsmöglichkeiten sowohl der Wirtschaftsprüferkammer als auch der Berufsgerichte zu verschärfen, den Vorrang des strafgerichtlichen gegenüber dem berufsgerichtlichen Verfahren aufzuheben und die Wirtschaftsprüferkammer zu verpflichten, berufs- oder strafrechtliche Pflichtverletzungen mitzuteilen. Zwei Änderungsvorschlägen des Bundesrates in dessen Stellungnahme hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dazu zugestimmt.