Für SED-Unrecht soll eine monatliche Opferrente entschädigen
Berlin: (hib/KAG) Politische Verfolgte des SED-Regimes sollen eine monatliche Opferrente erhalten. Dies sieht der Gesetzentwurf der FDP ( 15/1235) zur Bereinigung von SED-Unrecht vor. Darin heißt es, dass der Anspruch auf politische Häftlinge beschränkt ist, die in einem Zeitraum zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Die Betroffenen sollen eine Opferrente in Höhe von monatlich 500 Euro erhalten. Ihre Zahl schätzt die FDP auf 85 000 bis 90 000 Personen. Eine finanzielle Wiedergutmachung habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, ob Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands übergeleitet werden, möglich gemacht. Fiskalpolitische Einwände seien damit entkräftet. Das dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bietet eine für die Opfer befriedigende Lösung der noch ausstehenden Probleme bei der Bewältigung des SED-Unrechts, so die FDP. Das Gesetz würdige den Einsatz dieser Menschen im Widerstand gegen die zweite deutsche Diktatur und unterstreiche die gesellschaftliche Bedeutung ihres Einsatzes auch für die heutige Demokratie eines vereinigten Deutschlands.