Regierung soll sich für Umsetzung des Rechts auf Nahrung einsetzen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll die Ernährungssicherung zu einem vordringlichen Ziel in ihrer internationalen Zusammenarbeit machen. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 15/1316). Neueste Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) bestätigten einen "alarmierenden Trend", wonach sich der Fortschritt bei der Reduzierung des Hungers in den Entwicklungsländern stark verlangsamt hat. Laut FAO hat sich die Zahl der Hungernden seit dem Welternährungsgipfel 1996 jährlich um durchschnittlich 2,5 Millionen verringert. Doch um das dort proklamierte Ziel zu erreichen, die Armut bis 2015 zu halbieren, müsste die Zahl der Hungernden jährlich um 24 Millionen abnehmen, schreiben die Abgeordneten weiter.
Sie fordern die Regierung auf, die Entwicklung und Verwirklichung internationaler Leitlinien zum Recht auf Nahrung entsprechend der Resolution "Welternährungsgipfel - Fünf Jahre danach" vom Juni 2002 weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern und sich für eine inhaltliche Ausgestaltung der Leitlinien einzusetzen. Darüber hinaus solle die Regierung ihr Engagement in diesem Bereich in dieser Legislaturperiode weiter ausbauen, um Synergien zu nutzen und einen bestmöglichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Welternährungsgipfels zu leisten. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des geplanten WTO-Agrarabkommens die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung als Zielvorgabe in die Präambel sowie eine klar definierte "development box" aufgenommen wird. Diese solle dazu dienen, die Ernährungsbasis in den Entwicklungsländern zu stärken und die Bedingungen für die Entwicklung des ländlichen Raums zu verbessern. Dazu zähle auch, den Entwicklungsländern das Recht zuzugestehen, ihren eigenen Agrarsektor durch Außenschutz und interne Stützung schützen und fördern zu können, sofern diese Maßnahmen transparent und nachvollziehbar seien, heißt es im Antrag weiter.