FDP fragt nach Sicherheitsvorschriften bei Fahrgastschiffen im Wattenmeer
Berlin: (hib/POT) Die Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe im Wattenmeer sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1271). Durch eine EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, einheitliche Sicherheitsanforderungen für Fahrgastschiffe in den europäischen Gewässern einzuführen. Dies sei grundsätzlich sinnvoll, schreiben die Liberalen weiter, es stelle sich jedoch die Frage, ob die Sicherheitsvorschriften nicht nach unterschiedlichen Seegebieten stärker differenziert werden müssten. So gebe es im Wattenmeer meist keine großen Wassertiefen, und es sei nicht ersichtlich, wie dort eine Rettungsinsel sinnvoll zum Einsatz gebracht werden sollte. Vielmehr entstünden den Fährreedereien hohe Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, deren Sinn nach Ansicht der FDP fraglich ist. Die Regierung soll unter anderem sagen, ob sie eine Differenzierung der Sicherheitsstandards für Fahrgastschiffe in der Wattfahrt für sinnvoll hält und wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung das niederländische Wattenmeer vom benachbarten deutschen Wattenmeer in seinen Anforderungen für die Schifffahrt unterscheidet. Insbesondere wollen die Abgeordneten auch wissen, ob die Niederlande ihr Wattenmeer zum Binnengewässer erklärt haben, so dass die Vorschriften der EU-Richtlinie für die Sicherheit von Fahrgastschiffen hier nicht gelten, und ob die Bundesregierung eine Umwidmung des deutschen Wattenmeers zu einem Binnengewässer ebenfalls geprüft hat.