Internetversand von Arzneimitteln soll zugelassen werden
Berlin: (hib/VOM) Mit ihrem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz will die Bundesregierung auch den Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das Internet zulassen. Darauf verweist sie in ihrer Stellungnahme ( 15/1265) zum Vierzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2000/2001 ( 14/9903, 14/9904). Die Monopolkommission war in der Frage des Online-Vertriebs von Arzneimitteln zu dem Schluss gekommen, dass das deutsche Arzneimittel-Versandverbot auf "Internetapotheken" aus dem EU-Ausland in Deutschland nicht angewendet werden darf. Sie hatte dies damit begründet, dass die E-Commerce-Richtlinie der EU gilt und damit die Zulässigkeit des Versandes durch die in den Niederlanden niedergelassenen Internetapotheken nach niederländischen Recht zu beurteilen sei. Dem stimmt die Regierung in ihrer Stellungnahme nicht zu. Die derzeitigen deutschen Regelungen verböten Werbung für zulassungspflichtige Arzneimittel und den Versandhandel mit Arzneimitteln. Das Versandverbot werde durch die Richtlinie nicht berührt. Der Versand von Arzneimitteln sei nach deutschem Recht zu beurteilen und damit nicht zulässig. Die Frage der Rechtmäßigkeit des praktizierten elektronischen Handels einschließlich Versandhandels mit Arzneimitteln liegt nach Regierungsangaben zurzeit mehreren deutschen Gerichten zur Entscheidung vor. Auch sei ein Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.
Die Stellungnahme der Bundesregierung bezieht sich darüber hinaus auf weitere Themen, die die Monopolkommission angesprochen hatte, etwa auf das Problem der Netzstrukturen im Energiesektor, auf Unternehmenskonzentrationen, Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und Fusionskontrolle sowie auf neue Medien und auf den Verkehrsbereich.