Über EU-Abstimmungsmodalitäten bei der Asylpolitik informieren
Berlin: (hib/WOL) Nach den Konsequenzen aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki am 19. und 20. Juni zu den Bereichen Asyl und Einwanderung erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/1390). Die Fraktion will wissen, ob es zutrifft, dass der Teil I des Vertragsentwurfs über die Verfassung der Europäischen Union eine "erst ganz am Schluss der Arbeiten des Konvents eingefügte und völlig neue Regelung" enthält, wonach der Europäische Rat für alle Politikbereiche jederzeit einstimmig den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit beschließen kann. Falls dies zutreffe, soll dargelegt werden, warum die Bundesregierung nicht wenigstens durchgesetzt habe, dass die im Justiz- und Innenbereich zuständigen Fachminister zunächst über diesen Übergang entscheiden. Gefragt wird, ob nach Auffassung der Bundesregierung mit einem solchen Vorgehen die spätere Einführung der qualifizierten Mehrheit zu Lasten des Vetorechts erleichtert werden soll und ob davon auch Sicherheits-, Asyl- und Einwanderungsfragen betroffen sind. Die Abgeordneten interessieren sich dafür, ob sich die Regierung dafür einsetzen will, in der Asyl- und Flüchtlingspolitik das geltende Einstimmigkeitserfordernis beizubehalten und ob die Regelung des Zugangs von Asylbewerbern und Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt. Detaillierte Informationen fordert die CDU/CSU dabei zur Regelung bei der Visaerteilung, zum Schutz der Außengrenzen, zum Asyl und zur Integration von Drittstaatsangehörigen.