Bundesregierung besorgt über Anstieg der Ausgaben für das Insolvenzgeld
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht den Anstieg der Ausgaben für das Insolvenzgeld und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Unternehmen mit Sorge. Dieser Anstieg in den Jahren 2001 und 2002 gehe zum Teil auf den Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zurück, heißt es in ihrer Antwort ( 15/1462) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1399). Aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage hätten die Unternehmensinsolvenzen im vorigen Jahr gegenüber 2001 um 16,4 Prozent, die tatsächlichen Ausgaben für das von der Bundesanstalt für Arbeit zu zahlende Insolvenzgeld jedoch um etwa 40 Prozent zugenommen. Diese Ausgaben hätten 2002 insgesamt mehr als 1,92 Milliarden Euro betragen.
Als Leistung der Bundesanstalt wird das Insolvenzgeld von den Arbeitsämtern bei Insolvenz eines Arbeitgebers als Ausgleich für offene Lohnansprüche an dessen Arbeitnehmer für maximal drei Monate ausgezahlt, wie es in der Anfrage der Fraktion heißt. Die Arbeitgeber finanzierten das Insolvenzgeld als Risikogemeinschaft in voller Höhe durch eine Sonderumlage der Berufsgenossenschaften. Viele mittelständische Unternehmen stellten sich die Frage, so die CDU/CSU, wie tragbar dieses Umlagemodell heute noch sei.
Als weitere Gründe für den Anstieg der Ausgaben für das Insolvenzgeld nennt die Regierung die Größe der zahlungsunfähigen Unternehmen. 2002 hätten einige Großinsolvenzen zum starken Anstieg beigetragen. Die Höhe der Ausgaben hänge auch vom Lohn- und Gehaltsniveau der insolventen Unternehmen ab. Im letzten Jahr hätten vor allem Insolvenzen von Unternehmen mit relativ hoch bezahlten Mitarbeitern, etwa in der IT-Branche, Einfluss auf den Anstieg der Ausgaben gehabt.
Die Bundesregierung hält das deutsche System der Insolvenzgeld-Versicherung, die im Wesentlichen durch die Arbeitgeber über die Umlage finanziert wird, für sachgerecht. Es berücksichtige, dass die Arbeitnehmer in aller Regel "vorleisten", also ihre Arbeitsleitung vor der Bezahlung erbringen und zudem keine Möglichkeit haben, ihre Entgeltansprüche durch den Arbeitgeber sichern zu lassen. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, der die Vorleistung entgegennimmt, die Sicherung des Arbeitsentgelts zu finanzieren. Eine Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Umlagepflicht für die Insolvenzgeld-Versicherung hält die Regierung für nicht sachgerecht.