2002 insgesamt 33 Wohnungen in elf Bundesländern akustisch überwacht
Berlin: (hib/WOL) Im Jahr 2002 sind insgesamt 33 Wohnungen in elf Bundesländern akustisch überwacht worden. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor ( 15/1504). Darin wird festgehalten, die längsten Überwachungszeiten habe es mit 82 Tagen in Berlin, mit 80 Tagen in Rheinland-Pfalz, mit 71 Tagen in Hamburg und mit 68 Tagen in Niedersachsen gegeben. Anlass für eine Überwachung waren in jeweils neun Fällen Ermittlungen wegen Mordes und wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. In weiteren sieben Fällen war der Anlass ein begründeter Verdacht auf Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, in fünf Fällen ging es um schweren Raub, in jeweils zwei Fällen handelte es sich um besondere schwere Erpressung beziehungsweise um Geldwäsche. In jeweils einem Fall erfolgte die akustische Überwachung wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung sowie wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz. Die Gesamtkosten der Wohnraumüberwachungen sind den Aufstellungen zufolge mit 133015,14 Euro angegeben, wovon ein erheblicher Teil allerdings auf Übersetzungskosten entfalle. Bei der Darstellung der Gesamtaufwendungen wurden bei einer Observierung die Kosten nicht erfasst, in drei weiteren Fällen waren laut Angabe die Kosten "noch nicht bekannt". Die Anzahl von der Überwachung betroffenen Personen wird mit insgesamt 97 beziffert, die Zahl der nicht Beschuldigten ist mit 13 Personen angegeben.