Modernisierung der Justiz vornehmen
Berlin: (hib/BOB) Einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Justiz ( 15/1508) hat die Bundesregierung vorgelegt. Sie macht deutlich, sie verfolge das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und staatliches Handeln bürger- und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. So könnten beispielsweise gerichtliche Verfahren schneller und kostengünstiger vorgenommen werden, ohne rechtliche Garantien anzutasten.
Zum Beispiel müssten derzeit in verschiedenen Gerichtsverfahren über denselben Lebenssachverhalt Beweise oft doppelt erhoben werden, weil ein Einverständnis beider Parteien häufig nicht zu erlangen sei. Bei Zeugen stoße eine solche Maßnahme häufig auf Unverständnis. Der Gesetzentwurf möchte durch die Änderung der Zivilprozessordnung den Zugriff auf Beweisaufnahmen und -ergebnisse anderer Verfahren erleichtern. Wenn ein Strafgericht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt sei, so soll das Zivilgericht in einem nachfolgenden Schmerzensgeldprozess daran gebunden sein. Damit werden erneute Zeugenvernehmungen oder Gutachten für den Nachweis einer Straftat im Zivilprozess entbehrlich. Des weiteren soll der Zivilrichter befugt werden, anstelle einer erneuten Vernehmung eines Zeugen auf das Protokoll einer richterlichten Vernehmung in einem anderen Gerichtsverfahren als Beweismittel zurückzugreifen.
Ferner soll im Strafverfahren unter anderem die derzeit noch geltende Regelvereidigung abgeschafft werden. Durch die Verlängerung der in der Praxis häufig als zu kurz beklagten Unterbrechungsfrist von zehn Tagen auf drei Wochen werde der Zwang zu zeit- und kostenintensiven Maßnahmen entfallen. Um das Ziel eines ökonomischen Einsatzes der personellen Ressourcen zu erreichen, sollen die Länder ermächtigt werden, bestimmte bisher noch dem Richter vorbehaltene Verrichtungen, insbesondere im Bereich der Aufgaben des Handelsregisters und der Nachlasssachen, auf den Rechtspfleger zu übertragen. Darüber hinaus werde die Zuständigkeitsverteilung zwischen Staatsanwalt und Rechtspfleger bei der Vollstreckung von Straf- und Bußgeldsachen neu geordnet. Damit werde ein weiterer Schritt zu einer Binnenreform der Justiz unternommen.