Steuerhinterziehern den Weg in die Steuerehrlichkeit bahnen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Steuerhinterziehern den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit erleichtern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 15/1521) eingebracht. Wer in der Vergangenheit Steuern verkürzt hat, soll durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Zahlung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe von Strafen oder Geldbußen befreit werden können. In dieser Erklärung soll die Summe der seit 1993 und vor 2002 erzielten Einnahmen angegeben werden, die zu Unrecht nicht versteuert worden sind. Mit der Zahlung der Abgabe sollen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, wenn sich die strafbefreiende Erklärung auf diese Ansprüche bezieht. Wird die Erklärung im Jahre 2004 abgegeben, soll ein Steuersatz von 25 Prozent auf die erklärten Einnahmen gelten. Wer sich danach bis Ende März 2005 erklärt, soll 35 Prozent Steuern auf die erklärten Einnahmen zahlen.
Gleichzeitig will die Regierung den Finanzbehörden die Möglichkeit geben, einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt über das Bundesamt für Finanzen ermitteln zu können, bei welchen Kreditinstituten ein bestimmter Steuerzahler ein Konto oder Depot unterhält. Der Abruf dieser Daten soll zulässig sein, wenn dies zur Steuerfestsetzung erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an Steuerzahler nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Abgefragt werden können sollen nur die Kontostammdaten, keine Kontostände oder Kontenbewegungen. Den Paragrafen 30a der Abgabenordnung, der das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden schützt, will die Regierung unangetastet lassen.