Vergabeverfahren für Personal-Service-Agenturen erläutern
Berlin: (hib/VOM) Auskunft über das Vergabeverfahren für Personal-Service-Agenturen (PSA) verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1543). Wie es darin heißt, soll Zeitarbeit künftig stärker genutzt werden, um Beschäftigungsreserven zu mobilisieren. Das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sehe dazu die flächendeckende Einrichtung von PSA vor, wobei jedes Arbeitsamt verpflichtet sei, mindestens eine PSA einzurichten. Dies soll durch Vertrag zwischen dem Arbeitsamt und bereits tätigen Verleihunternehmen geschehen. In Regionen, wo solche Verträge nicht zustande kommen, habe das Arbeitsamt die Möglichkeit, sich an Verleihunternehmen zu beteiligen oder selbst eine PSA zu gründen.
Die Fraktion will wissen, bis zu welchem Zeitpunkt PSA errichtet werden müssen und wie ein Vergabeverfahren für PSA üblicherweise abläuft. Die Regierung soll sagen, nach welchen Kriterien der Zuschlag in einem PSA-Vergabeverfahren erteilt wird, für welchen Zeitraum die Verträge abgeschlossen werden und in welchen Arbeitsamtsbezirken sich die Arbeitsämter an Verleihunternehmen beteiligen oder eigene PSA gründen wollen. Die Abgeordneten interessiert ferner, ob es Anzeichen dafür gibt, dass durch die PSA-Tätigkeit Arbeitsplätze bei Zeitarbeitsunternehmen gefährdet werden. Schließlich fragen sie auch, ob viele Träger von Bildungseinrichtungen einen Wettbewerbsvorteil im Vergabeverfahren haben, weil sie aufgrund steuerlicher Gemeinnützigkeit ihre Angebote günstiger gestalten können als private Zeitarbeitsfirmen.