Öffentliche Anhörung zur "Forschung an Nichteinwilligungsfähigen"
Berlin: (hib/VOM) "Forschung an Nichteinwilligungsfähigen" ist der Titel einer öffentlichen Anhörung, zu der die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" am Montag, dem 22. September, einlädt. Dabei geht es um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Forschungseingriffs an Patienten oder Probanden und die mit ihm verbundenen Belastungen und Risiken. Nach herrschender Rechtsauffassung gilt die freiwillige Einwilligung des Betroffenen als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Forschungseingriffs, schreibt die Enquete-Kommission. Zur Forschung an nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen und Erwachsenen sowie zur Einwilligungs- und Informationsgestaltung werden zehn Sachverständige Stellung beziehen, darunter Vertreter von Ethik-Kommissionen sowie Mediziner und Juristen. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Großen Saal des Bundesministeriums der Finanzen, Wilhelmstraße 97 in Berlin, und soll bis 17.00 Uhr dauern.