4310 Beschäftigte der Bundeszollverwaltung von EU-Osterweiterung betroffen
Berlin: (hib/POT) Vom Beitritt Polens und Tschechiens zur Europäischen Union sind insgesamt 4310 Beschäftigte der Bundeszollverwaltung direkt oder indirekt betroffen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1623) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1379) zu den Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die Bundeszollverwaltung hin. Laut Antwort werden die Hauptzollämter in Neubrandenburg, Schwedt, Cottbus, Löbau, Leipzig, Pirna, Chemnitz, Plauen, Hof, Weiden und Passau zum 30. April 2004 aufgehoben.
Für die durch überregionale Versetzungen betroffenen Beschäftigten seien eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählten unter anderem die verstärkte Inanspruchnahme der Aufstiegsmöglichkeiten der Bundeslaufbahnverordnung in den Bedarfsbereichen der Zollverwaltung und die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten durch flexible Nutzung der Dienstpostenbewertung. Da von einer überregionalen Versetzung durch die EU-Osterweiterung laut Regierung nur etwa 1000 Beschäftigte verteilt auf den gesamten Grenzverlauf von insgesamt 1300 Kilometern betroffen sind, sei mit "keiner nennenswerten" negativen Auswirkung auf die Kaufkraft der betroffenen Regionen zu rechnen. Die Frage besonderer regionaler Ausgleichsmaßnahmen stelle sich daher nicht, heißt es weiter.
Den Angaben der Regierung zufolge sind die der Zollverwaltung vom Parlament zugebilligten Planstellen bis auf eine geringe Fluktuationsquote ausgenutzt. Von einem erheblichen Personalfehlbestand könne keine Rede sein. Es treffe allerdings zu, dass sich der Personalbestand regional und aufgabenbezogen ungleich verteile, so die Regierung weiter. Die Möglichkeit, Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen in Zolldienststellen der grenznahen Regionen zu verlagern, wird laut Antwort derzeit im Rahmen des Projekts "Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung" geprüft. Teilweise seien auch schon Aufgabenverlagerungen im Rahmen der Arbeitsgruppe "Arbeit für den Osten" eingeplant worden. Allerdings seien insbesondere die Möglichkeiten, IT-gestützte Arbeiten in östliche Grenzregionen zu verlagern, dadurch begrenzt, dass mit der Einführung des IT-Verfahrens ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) der entscheidende Vorteil für alle Beteiligten gerade in der ortsneutralen Erreichbarkeit des Systems rund um die Uhr und der weitestgehend papierlosen Zollabfertigung liege.