Bundesrat fordert Einberufung des Vermittlungsausschusses
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat hat am 26. September 2003 gefordert, zum vom Bundestag am 3. Juli 2003 verabschiedeten Gesetz zur Änderung von Vorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dies macht er in einer Unterrichtung an dessen Vorsitzenden ( 15/1642) deutlich. Unter anderem teilt die Länderkammer das durch das Gesetz verfolgte Anliegen, Gewaltexzesse in Medienprodukten möglichst einzudämmen. Jedoch geht es nach Ansicht des Bundesrates nicht an, eine Änderung von der Vorschrift des Strafgesetzbuches "praktisch ohne Diskussion" vorzunehmen. Es wäre niemanden damit gedient, wenn infolge eines nicht hinreichend durchdachten gesetzgeberischen "Schnellschusses" beträchtlicher Aufwand bei der Strafjustiz verursacht würde, der auf Grund einer Jahre später ergehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder hinfällig würde. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung deshalb auf, durch Vorlage eines gesonderten Referentenentwurf eine fachliche Erörterung zur Auslotung von etwaigen Verbesserungen zu ermöglichen.
Ferner stört sich die Länderkammer unter anderem am einem Urteil des Bundesgerichthofes, der nicht zwingend die Anwesenheit von Personal verlangt, die Kinder und Jugendliche von Pornografie fernzuhalten. Es genüge nicht, wenn auf Grund einer Videoüberwachung die Weitergange pornografischer Videos lediglich im Nachhinein nachvollziehbar und der Verstoß unter anderem mit einer Vertragskündigung geahndet werden kann. Kinder und Jugendliche sollten möglich umfassend von pornografischen Angeboten fern gehalten werden. Dies ist nur durch anwesendes Personal zu erreichen, das im Fall eines Verstoßes sofort eingreifen kann.