Koalitionsfraktionen haben Änderungsanträge zu Hartz-Gesetzen vorgelegt
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am Montagabend ihre Änderungsanträge zu den Entwürfen für ein drittes ( 15/1515) und ein viertes Gesetz ( 15/1516) für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III" und "Hartz IV") im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgestellt. Dabei handelt es sich um 64 Änderungen im Hartz-III-Gesetz, das im Wesentlichen die Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit zum Ziel hat, und um 78 Änderung im Hartz-IV-Gesetz, das vor allem die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe regelt. Zum großen Teil handelt es sich dabei um redaktionelle Änderungen. Der Wirtschaftsausschuss wird die beiden Gesetzentwürfe sowie die Gesetzentwürfe der CDU/CSU zur Sicherung der Existenzgrundlagen ( 15/1523) und zur Einfügung eines Artikels 106 b in das Grundgesetz ( 15/1527) sowie Anträge der FDP, die Bundesanstalt für Arbeit neu zu ordnen ( 15/1576) und die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einem beschäftigungsfördernden kommunalen Sozialgeld zusammenzuführen ( 15/1531), am Mittwoch abschließend beraten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den Freitag vorgesehen.