Erfolgreich für eine Verbesserung der Alterssicherung für Landwirte eingesetzt
Berlin: (hib/MIK) Erfolgreich hat sich der Petitionsausschuss für eine Verbesserung der Alterssicherung für Landwirte eingesetzt. Deshalb konnte er am Mittwoch Morgen einvernehmlich das Petitionsverfahren abschließen.
Die Petentin hatte nach dem Tod ihres Mannes den landwirtschaftlichen Betrieb weitergeführt und dabei von 1988 bis 1999 Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt. Diese Beiträge seien allerdings nicht bei der Berechnung ihrer Witwenrente berücksichtigt worden, führte sie in ihrer Eingabe aus. Sie habe sich zur Weiterführung der Landwirtschaft entschlossen, obwohl sie bei der Abgabe des Betriebes einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gehabt hätte. Ohne ihre Kenntnis und ohne Informationen von der landwirtschaftlichen Alterskasse sei 1995 mit der Einführung der Bäuerinnenrente das Hinterbliebenenrecht grundlegend geändert worden: Nach dem altem Recht hätte sie 330 Euro im Monat erhalten, nach dem neuen Recht betrüge die Rente selbst unter Berücksichtigung ihrer zusätzlich gezahlten Beiträge lediglich rund 120 Euro. Sie könne nicht nachvollziehen, dass der Gesetzgeber einer Gesetzesänderung beschlossen habe, die ihre Ansprüche so drastisch enteigne - obwohl sie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehreren Tausend Mark gezahlt habe.
Der Petitionsausschuss war übereinstimmend der Auffassung, dass die Petentin durch dieses Gesetz unangemessen benachteiligt werde. Die Rechtsänderungen seien zwar Mitte der 90er Jahre vom Deutschen Bundestag in "parteiübergreifendem Konsens und mit breiter Mehrheit" beschlossen worden, um ungerechtfertigte Vergünstigungen im Bereich der Altersvorsorge und der Landwirte abzubauen. Der vorliegende Fall zeige jedoch, dass es dadurch in Einzelfällen zu "extrem hohen Versorgungsverlusten" kommen könne, die die Grenzen des Zumutbarem überschreiten würden. Diese Auffassung wurde auch durch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung geteilt. Die vom Petitionsausschuss
genannten Argumente führten schließlich dazu, dass der Bundestag am 27. Juni 2003 eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss, heißt es weiter. Damit sei die Lücke in den Vertrauensschutzregelungen für Landwirtsehegatten geschlossen worden, die nach dem Tod des Ehegatten das landwirtschaftliche Unternehmen für längere Zeit weiter bewirtschaftet und Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt haben. Diese Neuregelung könne auf Antrag auch auf Bestandsrenten angewendet werden.