Gewerbesteuerreform und Tabaksteuererhöhung angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag drei Gesetzentwürfe angenommen, die noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden sollen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen befürwortete das Gremium den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer ( 15/1517) in geänderter Fassung. Keine Mehrheit fanden ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/1470) und ein Antrag der CDU/CSU, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken ( 15/1217). Ebenfalls gegen das Votum der Union nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze ( 15/1313) in geänderter Fassung an. Einstimmig votierten die Abgeordneten schließlich für den Entwurf der Bundesregierung für ein Entschädigungsrechtsänderungsgesetz ( 15/1180). Dieses soll im Plenum bereits am Donnerstag verabschiedet werden, die Beratung der anderen Vorlagen ist für Freitag vorgesehen.
Die SPD wies auf die Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer hin, die von den Koalitionsfraktionen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen worden waren. Darin seien zentrale Anliegen der Kommunen und des Handwerks berücksichtigt worden. Die Bemessungsgrundlage der künftigen Gemeindewirtschaftssteuer werde gegenüber dem geltenden Recht durch die Einbeziehung der Freiberufler auf eine breitere Basis gestellt. Die Hinzurechnung von Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen zur Bemessungsgrundlage sei bereits im Regierungsentwurf enthalten gewesen. Dies stärke das kommunale Steueraufkommen. Gegenüber dem Regierungsentwurf erhöhe sich die Entlastung der Kommunen von 2,5 auf 3 Milliarden Euro jährlich. Die Absenkung der Gewerbesteuerumlage sorge dafür, dass ein Großteil dieser Entlastung bereits ab 2004 wirksam wird. Auf die zunächst vorgesehene Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer habe daher verzichtet werden können. Dagegen argumentierte die Union, das Ziel, die kommunalen Einnahmen zu verstetigen, werde nicht erreicht. Vor allem die stärkere Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente werde insbesondere mittelständische GmbHs in die Insolvenz treiben. Die zusätzliche Steuer für Freiberufler sei ein "echter Schlag ins Kontor". Die FDP plädierte für ein Sofortprogramm zugunsten der Gemeinden, um danach eine bessere Reform vorbereiten zu können. Die Bündnisgrünen betonten das Interesse der Kommunen an einer eigenen wirtschaftskraftbezogenen Steuer. Nachdem es zwischen den Fraktionen nicht zu der zunächst angestrebten Einigung in Bezug auf die geplante Tabaksteuererhöhung gekommen war, bleibt es bei der Anhebung für Zigaretten in drei Stufen um insgesamt 4,5 Cent pro Stück. Erhöht werden soll jeweils zum 1. Januar 2004, zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Juli 2005 um 1,5 Prozent. Die CDU/CSU hatte eine maßvollere Anhebung um lediglich drei Prozent vorgeschlagen. Die Bündnisgrünen hoben auf den gesundheitspolitischen Aspekt ab, wonach Tabak als Einstiegsdroge für Elf- bis Vierzehnjährige nicht mehr so interessant sei. Die FDP plädierte für ein Leistungsgesetz, um die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, für die die Mehreinnahmen aufgrund der Steueranhebung vorgesehen sind, aus Bundesmitteln zu finanzieren. In letzter Minute kam es bei der Beratung des Entschädigungsrechtsänderunsgesetzes zu einer einvernehmlichen Lösung, nachdem die Union zunächst Ablehnung und einen eigenen Entschließungsantrag im Plenum angekündigt hatte. Der Ausschuss nahm daraufhin einen Änderungsantrag der FDP an, wonach Entschädigungsansprüche aufgrund von zu DDR-Zeiten verstaatlichtem Vermögen auch über das Jahr 2007 hinaus mit sechs Prozent jährlich verzinst werden sollen. Die Verzinsung setzt zum Jahresbeginn 2004 in den Fällen ein, in denen Entschädigungsansprüche von den zuständigen Behörden noch nicht abschließend entschieden worden sind. Die Koalition wollte diesen Zinssatz mit Beginn des Jahres 2008 von sechs auf vier Prozent jährlich reduzieren. Die Regierung erklärte, damit würden sich die geschätzten Kosten für den Bund ab 2008 um insgesamt rund 270 Millionen Euro erhöhen. Die Absenkung des Zinssatzes sei als Druckmittel gedacht gewesen, um die Landesbehörden zu beschleunigter Bearbeitung der Anträge zu bewegen.