Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einsetzen
Berlin: (hib/MAR) Der Bundestag und der Bundesrat sollen eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einsetzen. Dies ist Ziel eines Antrags ( 15/1685), den die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht haben. Die Kommission soll dem Antrag zufolge Vorschläge erarbeiten mit dem Ziel, die Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Vorschläge sollen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt werden.
Insbesondere soll die Kommission die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen (vor allem Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern überprüfen, heißt es. Ferner solle sie die Fragen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Europäischen Union und der Situation der Kommunen beleuchten. Sofern die Kommission Änderungen des Grundgesetzes für erforderlich halte, solle sie den gesetzgebenden Körperschaften Formulierungsvorschläge vorlegen.
Bundestag und Bundesrat sollen je 16 ihrer Mitglieder sowie je 16 Stellvertreter in die Kommission entsenden. Vorgesehen ist, dass je ein von der Kommission zu wählendes Mitglied des Deutschen Bundestages und des Bundesrates den Vorsitz gemeinsam ausüben. Als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, sollen vier Vertreter der Bundesregierung und sechs Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Weiter sollen als ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, drei Vertreter aus den Präsidien der kommunalen Spitzenverbände sowie zwölf von der Kommission zu berufende Sachverständige mit Rederecht, aber ohne Antrags- und Stimmrecht, an den Sitzungen teilnehmen. Für das Verfahren soll dem Antrag zufolge die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages entsprechend gelten. Nach dem Willen der antragstellenden Fraktionen soll die Kommission ihre Vorschläge und einen Bericht im Jahre 2004 vorlegen.