Hartz-Gesetze mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochmittag die gleichlautenden Entwürfe der Koalition und der Bundesregierung für ein drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III", 15/1515, 15/1637) und den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV", 15/1516) in geänderter Fassung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen. Keine Mehrheit fanden dagegen Gesetzentwürfe der CDU/CSU zur Sicherung der Existenzgrundlagen ( 15/1523), zur Einfügung eines Artikels 106b in das Grundgesetz ( 15/1527) sowie Anträge der FDP, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem Sozialgeld zusammenzufügen ( 15/1531) und die Bundesanstalt für Arbeit neu zu ordnen ( 15/1576). Die Abstimmung über den Entwurf der Bundesregierung für das Hartz-IV-Gesetz ( 15/1638), der wortgleich ist mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und bereits abgestimmten Entwurf, hat der Ausschuss vertagt. Die Vorlagen sollen am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Mit der Koalitionsmehrheit hat der Ausschuss darüber hinaus einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu den beiden Hartz-Gesetzen angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung in Berichten darzulegen. Mit den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch das Hartz-I-Gesetz und die Schaffung der Personal-Service-Agenturen sei ein neues Leitbild für Leiharbeit entwickelt worden. Durch die Aufhebung zahlreicher Verbote und Beschränkungen für Verleiher und Entleiher sei die Leiharbeit als flexibles Arbeitsmarktinstrument attraktiver geworden. Vor allem biete sie Arbeitslosen eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit Arbeitnehmern des Entleihers berücksichtige die besondere Situation der Leiharbeiter und werte die Leiharbeit insgesamt auf, heißt es in dem Entschließungsantrag.
Darüber hinaus betonte der Ausschuss, dass die künftige Bundesagentur für Arbeit vorrangig durch Zielvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Agentur selbst gesteuert werde. Die Abgeordneten verlangten, dass die Agentur die Regelungsdichte im eigenen Haus verringert und so ihre Handlungsspielräume erweitert. Ferner seien Leistungsanreize zu setzen, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen und die vereinbarten Ziele zu erreichen. Die Agentur wird auch aufgefordert, beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente vor allem die Probleme der strukturschwachen Regionen zu berücksichtigen. Solange die Arbeitslosenquote in einer Region über dem Bundesdurchschnitt liegt, solle der Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine "besondere Bedeutung" behalten. Die Bundesregierung solle darüber hinaus sicherstellen, dass die Fördermöglichkeiten für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer weiterhin genutzt werden können. Schließlich seinen die Grundsätze des Förderns und des Forderns gleichgewichtig anzuwenden. Verlangt wird ein partnerschaftlicher Umgang zwischen der Bundesagentur für Arbeit und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.