EU-Richtlinie zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ändern
Berlin: (hib/POT) Ein von der EU-Kommission im Juli vorgelegter Verordnungsvorschlag über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln ist Gegenstand eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1789). Grundsätzlich begrüßt die Union das Ansinnen der EU-Kommission, durch eine EU-weit einheitliche Systematik in der Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Begriffen den Verbrauchern Kaufentscheidungen für eine bewusste und gesunde Ernährung zu erleichtern und die durch irreführende Werbung nur vermeintlich diesem Zweck dienlichen Käufe zu verhindern. Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag verfehle dieses selbst gesteckte Ziele jedoch, heißt es weiter. Überdies drängt sich aus Sicht der Antragsteller die Vermutung auf, dass die EU-Kommission mittels Regelungen zur Werbung im Bereich der Gesundheitspolitik aktiv werden möchte. Der Erlass von Regelungen im Gesundheitsbereich würde aber dem Subsidiaritätsprinzip des EG-Vertrages widersprechen. Die Regierung solle daher überprüfen, ob die EU-Kommission mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf ihre Kompetenzen überschreite.
Zudem muss der Entwurf nach Auffassung der CDU/CSU in einer Reihe von Punkten überarbeitet werden. Die Verordnung solle sich in ihren Regelungen und Ausgestaltungen am Leitbild des mündigen Verbrauchers orientieren. Darüber hinaus müsse er so ausgestaltet werden, dass die Innovationsfähigkeit und Produktvielfalt in der Lebensmittelwirtschaft und der dazugehörigen Werbung erhalten bleibt. Des weiteren tritt die Union dafür ein, das grundsätzliche Verbot allgemeiner Wohlbefindensangaben aus der Verordnung zu streichen, da dies eine unverhältnismäßige Maßnahme darstelle. Außerdem müssten die Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung gesundheitsbezogener Angaben in der Verordnung konkretisiert werden.