FDP regt Erstattung staatlich verordneter Bürokratiekosten für Unternehmen an
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Bürokratiekosten von Unternehmen "realitätsnah" vergütet werden können. In einem Antrag ( 15/1811) heißt es, um die Größenordnung der Vergütung zu ermitteln, könnte die Steuerberatergebührenverordnung als Anhaltspunkt herangezogen werden,. Der Antrag wird damit begründet, dass der Staat eine unüberschaubare Zahl administrativer Pflichten auf die Unternehmen überwälze. Das reiche vom Berechnen, Verwalten und Abführen von Steuern und Abgaben über das Ausfüllen amtlicher Formulare und Statistiken bis hin zu Aufzeichnungs-, Auskunfts-, Dokumentations- und Haftungspflichten. Während die öffentliche Verwaltung sich "jeden Handschlag" mit Gebühren bezahlen lasse, seien die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, diese Dienste gratis zu erbringen. Allein das umfangreiche Lohnsteuerabzugsverfahren belaste die Unternehmen mit über
5 Milliarden Euro im Jahr. Insgesamt fielen in Deutschland jährlich mindestens rund 30 Milliarden Euro Bürokratiekosten in der Wirtschaft an. Trotz der Möglichkeit, diese Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen, sei die Belastung für mittelständische Unternehmen unzumutbar. Deshalb sei es legitim darüber nachzudenken, dass der Staat diese Dienste bezahlen müsse. Erst wenn der Gesetzgeber spüre, welche Kosten er auf die Unternehmen überträgt, sei er möglicherweise bereit, in neuen Regelungen weitere Belastungen zu vermeiden und Bürokratie gezielt abzubauen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen "echten Bürokratieabbau" einzuleiten, eine dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegende Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung über die Bürokratiebelastungen der Unternehmen zu veröffentlichen und alle neuen administrativen Pflichtdienste für Unternehmen einem Bürokratiekosten-TÜV zu unterziehen. Dadurch sollen die Bürokratiekosten transparent gemacht und über eine Erstattung darauf hingewirkt werden, dass diese Lasten ständig verringert werden.