Regierung: Unterrichten den Bundestag umgehend über die Vorhaben der EU
Berlin: (hib/RAB) Die Regierung unterrichtet den Bundestag "umfassend zum frühestmöglichen Zeitpunkt" über alle Vorhaben der Europäischen Union (EU), die für die Bundesrepublik von Interesse sein könnten. Schon bei der Festlegung der deutschen Verhandlungspositionen werde dabei die Stellungnahme des Parlamentes berücksichtigt, heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/1961) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1815). Diese Stellungnahmen legt die Regierung nach eigenen Angaben ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrunde. Sie beteiligt laut Antwort die vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen an den Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition. Dabei strebt sie Einvernehmen mit den Bundesländern an und versucht ein möglichst hohes Maß an Zustimmung zu den deutschen Verhandlungspositionen zu erreichen.
Weiter schreibt die Regierung, nach Angaben des Ausschusses des Bundesrates für Fragen der Europäischen Union habe die Länderkammer im Zeitraum von 1998 bis 2002 in insgesamt 28 Fällen die maßgebliche Berücksichtigung seiner Stellungnahme gefordert. Die Regierung habe dieser Forderung in 17 Fällen widersprochen, weil sie der Auffassung war, dass die Voraussetzung für eine maßgebliche Berücksichtigung im Sinne des Artikels 23 des Grundgesetzes nicht gegeben gewesen sei. Die Regierung hat nach eigenen Angaben bisher nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unter Berufung auf die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes von einer maßgeblich zu berücksichtigenden Stellungnahme der Länderkammer abzuweichen. Sie weist darauf hin, dass Verhandlungen im Rat der EU ein hohes Maß an Flexibilität erfordern. Es müsse rasch agiert und reagiert werden, da im Rat unabhängig vom Zeitplan innerdeutscher Abstimmungsverfahren verhandelt werde.