Umsetzung der EU-Richtlinie zu Fluglärm in das nationale Recht darlegen
Berlin: (hib/RAB) Die Umsetzung einer im vergangenen Jahr beschlossenen EU-Richtlinie zu Fluglärm in das nationale Recht steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP ( 15/2030). Die Abgeordneten schreiben, die beschlossene EU-Richtlinie sehe unter anderem vor, bei Flughäfen mit Lärmproblemen Betriebsbeschränkungen und Betriebsverbote für alte und besonders laute Flugzeuge zu erlassen. Das Umweltministerium habe bereits vor einigen Jahren ein Eckpunktepapier für die Novelle des Fluglärmgesetzes veröffentlicht, wonach der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet, das Berechnungsverfahren verändert und die Grenzwerte für die Festlegung der Schutzzonen bei Verkehrs- und Militärflughäfen reduziert sowie Nachtschutzzonen eingerichtet werden sollen. Die Abgeordneten erkundigen sich, wann und in welcher Form die Regierung die genannte Richtlinie umsetzen will und welche konkreten Veränderungen sich gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben. Darüber hinaus geht es um den Nutzen für die Bürger im Umfeld von Verkehrsflughäfen sowie um die Kosten, die den deutschen Behörden und den Betreibern deutscher Verkehrsflughäfen durch die Umsetzung der Richtlinie entstehen.