Einstimmig die Antragsfristen der Rehabilitierungsverfahren verlängert
Berlin: (hib/BOB) Einstimmig hat der Rechtsausschuss am Dienstagmorgen die Antragsfristen der Rehabilitierungsverfahren bis Ende 2007 verlängert. Dazu lag ein entsprechender Gesetzentwurf von der SPD, der CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ( 15/1975) vor. Dieser soll am Donnerstag im Plenum des Bundestages abgestimmt werden. Potenziell Berechtigten soll durch eine nochmalige Verlängerung der Antragsfristen in allen drei Rehabilitierungsgesetzen die Möglichkeiten erhalten bleiben, sich über ihre Ansprüche zu informieren und entsprechende Anträge zu stellen.
Die SPD stellte fest, man habe bereits 2002 die Ansicht vertreten, die Antragsfristen zu verlängern. Sie habe nun die CDU/CSU und die FDP für dieses Anliegen gewinnen können. Die Sozialdemokraten vertraten die Auffassung, es sei genügend Zeit in den letzten 14 Jahren gewesen, für Berufsförderungsmaßnahmen Anträge zu stellen. Die CDU/CSU war der Meinung, angesichts der nach wie vor hohen Zahl von Anträgen sei man über die Initiative des Bundesrats "sehr erfreut" gewesen. Die Fraktionen des Bundestages hätten das Anliegen aufgegriffen; der Dank gelte der "konstruktiven Zusammenarbeit". Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zu diesem Thema (14/1467) wurde einstimmig für erledigt erklärt.