Auswirkungen der Berliner Haushaltsnotlage auf den Bund darstellen
Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkungen der Berliner Haushaltsnotlage auf den Bund interessieren die CDU/CSU-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 15/2198) heißt es, das Land begehre mit einem beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Normenkontrollantrag die Anerkennung einer Haushaltsnotlage. Ziel des Landes sei es, seinen Haushalt mit Hilfe von Bundesmitteln zu sanieren. Die Abgeordneten wollen erfahren, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen dem Land Berlin von 1989 bis 2002 direkte und indirekte Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und andere Förderungen aus Bundesmitteln und von den anderen Bundesländern zugeteilt worden sind. Die Regierung soll zudem mitteilen, welche Zahlungen Berlin im Rahmen des Fonds "Deutsche Einheit, des Gemeinschaftswerks "Aufbau Ost" und der kommunalen Investitionspauschale geleistet hat. Die Regierung soll die Erfolgsaussichten des eingereichten Normenkontrollantrags einschätzen und die Unterschiede zwischen Berlin und den anerkannten Haushaltsnotlageländern Bremen und Saarland darlegen. Schließlich interessiert die Fraktion, ob die Regierung für den Fall, dass das Gericht Berlin eine Haushaltsnotlage bescheinigt, Auflagen wie beim Saarland und Bremen für geeignet hält.