Sozialbeirat sieht sowohl Be- als auch Entlastungen der Rentenversicherung
Berlin: (hib/RAB) Durch die jüngsten gesetzlichen Änderungen der Bestimmungen für die Rentenversicherung kommen sowohl Be- als auch Entlastungen auf die Altersversorgung zu. Davon geht der Sozialbeirat der Bundesregierung in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2003 ( 15/2144) aus. So erhöhe die beabsichtigte weitere Absenkung des Zielwertes für die Schwankungsreserve die finanziellen Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2003 seien nach dem derzeitigen Stand lediglich 0,42 Monatsausgaben für die Schwankungsreserve erreicht worden, obwohl für Ende letzten Jahres 0,66 Monatsausgaben geschätzt worden waren. Dieser Umstand mache die Risiken deutlich, die mit einem zu niedrigen Zielwert für die Nachhaltigkeitsrücklage in Verbindung mit zu positiven Annahmen der wirtschaftlichen Entwicklung verbunden seien. Die voraussichtliche Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung entlaste dagegen die Rentenversicherung. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kassen dürften sich Absenkungen des Beitragssatzes im kommenden Jahr kaum spürbar bemerkbar machen, heißt es in dem Bericht weiter. Deutlichere finanzielle Auswirkungen würden sich allerdings in den Folgejahren zeigen. Auch die Übernahme des vollen Beitrags zur Pflegeversicherung durch die Rentner im April diesen Jahres führe zu einer entsprechenden Entlastung der Rentenversicherung. Mit Blick auf die Entwicklung der aktuellen Rentenwerte in den neuen und den alten Bundesländern wird es eine Annäherung der Werte geben, schreibt der Sozialbeirat weiter. Allerdings lasse sich aus heutiger Sicht kein Zeitpunkt angeben, zu dem das Ziel gleicher aktueller Rentenwerte erreicht werde.
Im Rentenversicherungsbericht 2003 der Bundesregierung heißt es, aufgrund der jüngsten gesetzlichen Änderungen sei es möglich, den Beitragssatz zur Rentenversicherung im laufenden Jahr bei 19,5 Prozent stabil zu halten. Dabei werde zum Ende diesen Jahres eine Nachhaltigkeitsrücklage von 3,9 Milliarden Euro entsprechend 0,25 Monatsausgaben vorausgeschätzt. Ohne die jüngsten Änderungen wäre der Beitrag, so die Regierung, im Jahr 2004 auf 20,5 Prozent gestiegen. Berechnungen für den langfristigen Zeitraum zufolge ergibt sich bis zum Jahr 2010 ein bis auf 18,6 Prozent fallender Beitragssatz, der bis 2015 stabil bleibt und dann auf 19,6 Prozent im Jahre 2017 steigt. Der Beitragssatz überschreite also nicht den im Gesetz vorgesehenen Grenzwert von 20 Prozent, zeigt sich die Regierung überzeugt. Mit den jüngsten Änderungen der Sozialgesetzbücher wurden unter anderem die Mindestschwankungsreserve von 50 auf 20 Prozent abgesenkt, die Rentenanpassung zum 1. Juli diesen Jahres ausgesetzt und die Rentenanpassungsformel durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors modifiziert.