Öffentliche Anhörung zum Alterseinkünftegesetz
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ( 15/2150) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Sie findet am Mittwoch, dem 28. Januar, von 11 Uhr bis 16.30 Uhr im Sitzungssaal 2 M 001 (Präsidialebene) des Reichstagsgebäudes statt. 55 geladene Sachverständige werden zu dem Reformvorhaben Stellung beziehen. Es geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, wonach die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der gesetzlichen Renten verfassungswidrig ist. Geplant ist, auch für gesetzliche Renten die nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Auch bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung will die Koalition zur nachgelagerten Besteuerung übergehen. Durch eine langfristige Übergangsregelung sollen Haushaltsrisiken vermieden und zweifache Besteuerungen weitgehend ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist zudem, bei der Riester-Rente ein einfacheres Antragsverfahren einzuführen. Durch Datenerhebung bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung soll die zentrale Stelle die beitragspflichtigen Einnahmen selbst ermitteln können, sodass in der Regel Angaben im Zulageantrag künftig entfallen können. Die Anbieter von Riester-Renten sollen ferner verpflichtet werden, bei Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen.