Koalition will drei EU-Verordnungen im Bereich der Gentechnik umsetzen
Berlin: (hib/POT) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf ( 15/2397) zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vorgelegt. Die drei EU-Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen. Die genannten EU-Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die zuständigen Behörden zu bestimmen und Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnungen festzulegen. Alle drei Verordnungen müssen im Laufe dieses Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für den Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Verbringungen innerstaatlich zuständig sein. Als Aufgaben des Bundesamtes werden im Entwurf die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Zulassung und die Abgabe von Stellungnahmen (Sicherheitsbewertung, Prüfung und Bewertung) im Rahmen des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie die diesbezügliche Ersuchen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit genannt. Bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist zudem die Beteiligung weiterer Behörden vorgesehen. Dabei handelt es sich laut Gesetzentwurf um das Robert-Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt für Naturschutz, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetz einige inzwischen hinfällig gewordene Bestimmungen der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung aufgehoben werden.