Erstzuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten ausbauen
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat möchte die Erstzuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte ausbauen und deshalb den geltenden Katalog ermittlungsintensiver Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher, ökologischer oder politischer Bedeutung ausweiten. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/2417) vorgelegt. Damit möchte er zur Effizienz und Beschleunigung in den Fällen beitragen, in denen die Begrenzung auf eine Tatsacheninstanz wünschenswert sei. So sollen Genehmigungen von Flächennutzungsplänen und genehmigungspflichtige Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die Planfeststellungsverfahren im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit sie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, Entscheidungen und Ansprüche nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht, Vorhaben, die dem Bergrecht unterliegen, und solche Bau-Planfeststellungsverfahren, bei denen die Umweltverträglichkeit geprüft wurde, erfasst werden. Infolge des vor Oberverwaltungsgerichten bestehenden Anwaltszwanges und der in der Mehrzahl der Fälle geringeren Ortsnähe des Gerichts werde die Rechtsverfolgung für den Bürger zunächst aufwändiger. Die Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz und die damit verbundene Verfahrensbeschleunigung werde die Nachteile im Regelfall aufwiegen und die Kosten für den Bürger und den Staat mindern.