"Verfassungsentwurf würde Rechte des Europäischen Parlaments ausweiten"
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung hat sich erfolgreich für die Ausweitung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments (EP) eingesetzt. Dies teilt sie in einer Unterrichtung ( 15/2547) über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des EP im Jahre 2003 mit. Sie habe insbesondere an einem - noch zu ratifizierenden - Verfassungsentwurf mitgewirkt, der die Stärkung der Rechte des EP vorsieht. So würde das Mitentscheidungsverfahren, in dem Rat und EP gleichberechtigt entscheiden, zum Regelgesetzgebungsverfahren mit nur wenigen Ausnahmen. Dadurch würden die gesetzgeberischen Befugnisse des EP erheblich ausgeweitet. Auch würden die Haushaltsbefugnisse des EP erweitert, und es würde auf Vorschlag des Rates den Kommissionspräsidenten wählen können.