Rolle des Ombudsmanns in der Versicherungswirtschaft bewerten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll ihre Haltung zur Tätigkeit eines Ombudsmannes in der Versicherungswirtschaft darlegen. In einer Kleinen Anfrage ( 15/2614) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion danach, ob die Regierung plant, für ein Ombudsmannverfahren eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Seit Oktober 2001 würden Versicherungsunternehmen in Deutschland ein solches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Versicherten und den Versicherungen anbieten. Es erstrecke sich auf die privaten Krankenversicherungen und auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der mit 267 weiteren Versicherungsunternehmen den Verein Versicherungsombudsmann e.V. gegründet habe. Ein Angebot für außergerichtliche Einigung fehle sowohl bei den gesetzlichen Krankenkassen als auch bei den Sozialversicherungen, so die Union. Auch fehlten Angebote zur Streitschlichtung bei Ansprüchen, die Dritte auf eine Versicherungsleistung haben, sowie solche Angebote, die kleinere Firmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Existenzgründer wahrnehmen können, wenn es zwischen ihnen und einer Versicherung zum Konflikt kommt. Die Regierung soll sagen, ob sich durch die Tätigkeiten eines Ombudsmanns Kostenersparnisse für die öffentlichen Haushalte ergeben, ob es Handlungsbedarf gibt, um den Ombudsmann in der Versicherungswirtschaft zu stärken, und wie sich die Regierung zu einem Ombudsmann für die gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialversicherungen stellt. Schließlich fragen die Abgeordneten, welche Kompetenzen ein künftiger Ombudsmann für Versicherungsvermittler haben sollte.