Anhörungen zur Agrarpolitik und zum Altschuldengesetz
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft veranstaltet am Montag, dem 22. März, zwei öffentliche Anhörungen, die jeweils im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Die erste Anhörung beginnt um 10 Uhr zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen und zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur endgültigen Regelung über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen ( 15/2468). Als Sachverständige sind geladen der Deutsche Bauernbund, der Deutsche Bauerverband, der Deutsche Raiffeisenverband, Rechtsanwalt Michael Hansen von der Arbeitsgemeinschaft Altschuldenumwandlung, Dr. Norbert Hirschauer von der Humboldt-Universität zu Berlin und Staatssekretär Dietmar Schulze vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg. Federführend bei diesen Vorlagen ist der Haushaltsausschuss, der Verbraucherschutzausschuss ist nur mitberatend tätig.
Die zweite Anhörung beginnt um 13 Uhr und befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ( 15/2553), bei der der Ausschuss auch federführend ist. Als Sachverständige sind geladen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, der Deutsche Bauernverband, die Landwirtschaftsministerien von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie die Einzelsachverständigen Professor Folkhard Isermeyer, Professor Dieter Kirschke und Lutz Ribbe.