Einigung über Alterseinkünftegesetz noch in dieser Woche angestrebt
Berlin: (hib/VOM) Die Fraktionen im Finanzausschuss wollen sich noch in dieser Woche über eine Einigung zum Alterseinkünftegesetz verständigen, um so ein Vermittlungsverfahren zu verhindern. Der Ausschuss hat die Beratung des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ( 15/2150) und des gleichlautenden Regierungsentwurfs ( 15/2563, 15/2592) am Mittwochvormittag fortgesetzt. Dabei haben die Koalitionsfraktionen 25 Änderungsanträge zu ihrem Gesetzentwurf eingebracht, die überwiegend redaktioneller Natur sind. Eine weitere Ausschusssitzung soll am kommenden Freitag stattfinden. Am Mittwoch, 31. März, will der Ausschuss über das Gesetz abstimmen, die zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages sind für den 2. April vorgesehen. Mit dem Alterseinkünftegesetz soll die nachgeordnete Besteuerung bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und den gesetzlichen Renten eingeführt werden.
Der Ausschuss hat darüber hinaus in seiner heutigen Sitzung die Beratung des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ( 15/2587) aufgenommen. Darin wird verlangt, eine Sondersteuer auf alkoholartige Süßgetränke (so genannte Alkopops) zu erheben, um Minderjährige vor zunehmenden Alkoholkonsum zu schützen. Außerdem sollen diese Erzeugnisse mit einem deutlichen Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche gekennzeichnet werden. Um den Einstieg in das Rauchen zu erschweren, soll darüber hinaus die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und für Zigarettenpackungen eine Mindestgröße vorgeschrieben werden, um Kinder und Jugendliche durch einen hohen Packungspreis vom Rauchen abzuhalten. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Auch zu diesem Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge redaktioneller Art vorgelegt. Der Finanzausschuss beschloss, zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung zu veranstalten, die am Mittwoch, dem 28. April, von 13 bis 16 Uhr stattfinden soll.