FDP verlangt Zwischenbilanz des neuen Urhebervertragsrechts
Berlin: (hib/VOM) Nach einer Zwischenbilanz des neuen Urhebervertragsrechts aus dem Jahre 2002 erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/2883). Kernelement des neuen Rechts sei ein ausdrücklicher Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung, der durch einen Anspruch der Kreativen auf einen "Fairnessausgleich" für den Fall unerwartet hoher Einnahmen aus der Werkverwertung ergänzt wird. Diese Bestimmungen würden flankiert durch die Möglichkeit zum Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln, mit deren Hilfe Vereinigungen von Urhebern und Werknutzern eine Übereinkunft treffen können, um die Angemessenheit von Vergütungen zu bestimmen.
t)Die Abgeordneten fragen, ob die neuen Vergütungsansprüche bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen sind, wie sich die ökonomische Situation der Urheber und ausübenden Künstler seit Inkrafttreten entwickelt hat und was die Regierung über die Auswirkungen des neuen Rechts auf die Praxis der urheberrechtlichen Vertragsgestaltung weiß. Gefragt wird überdies, in welchen Branchen und Verwertungsbereichen sich die Beteiligten seit Inkrafttreten auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen konnten und ob die Regierung die praktischen Auswirkungen des neuen Rechts eher positiv oder eher negativ wertet. Auch nach dem Korrektur- oder Änderungsbedarf fragen die Liberalen.
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