Nicht buchführungspflichtige Unternehmer "können Steuerformular ausfüllen"
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der FDP-Fraktion, dass viele seit dem 1. Januar von der Buchführungspflicht befreite Unternehmer ohne die Hilfe eines Steuerberaters nicht in der Lage sein werden, das entsprechende neue Steuerformular auszufüllen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/2920) auf eine Kleine Anfrage der Liberalen (15/2781) hervor. Die FDP hatte darauf hingewiesen, mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung die Umsatzgrenze, ab der ein gewerblicher Unternehmer buchführungspflichtig ist, von 260.000 Euro auf 350.000 Euro angehoben wurde, um kleine mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
Nach Darstellung der Regierung liegt der Vereinfachungseffekt des Vordrucks in der zusammengefassten Darstellung der für die Einnahmenüberschussrechnung wesentlichen Fragen. Der Vordruck mit Anleitung sei eine zuverlässige Hilfestellung für eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung gerade auch für nicht beratene Steuerpflichtige. Wer ihn gewissenhaft ausfülle, so die Regierung, beuge Rückfragen und Beanstandungen der Finanzverwaltung vor. Im Interesse der Steuergerechtigkeit habe darauf geachtet werden müssen, dass die Einnahmenüberschussrechnung ausreichend transparent ist und Kontrollmöglichkeiten bietet. Der Finanzverwaltung eröffne der neue Vordruck maschinelle Abgleiche, welche die Finanzbehörden in die Lage versetzen, ihrem
Auftrag eines gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuervollzugs nachzukommen. Darüber hinaus sei zu beachten, dass ein Großteil der Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, Freiberufler seien, die in der Regel ohnehin steuerlich beraten würden.