Anpassung des Baugesetzbuches an Europarecht einstimmig beschlossen
Berlin: (hib/SAS) Einstimmig hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien ( 15/2250) in der auf Antrag des Ausschusses veränderten Fassung ( 15/688) beschlossen. Entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Änderung des Baugesetzbuchs ( 15/360 und 15/513) sowie ein Antrag der Liberalen ( 15/2346) wurden für erledigt erklärt.
Erfreut zeigten sich die Fraktionen darüber, dass eine positive Grundstimmung und der Wille zur Einigung und Kompromissbereitschaft das Klima der Ausschussberatungen bestimmt habe. So äußerten sich Vertreter von SPD und CDU/CSU gleichermaßen zuversichtlich, dass nach der für den 30. April vorgesehenen Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag auch die Länderkammer ihre Zustimmung signalisieren werde und so ein Vermittlungsverfahren vermieden werde können. Verknüpft habe man die Beratungen mit dem Ziel, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht über die europarechtlichen Anforderungen nicht hinauszugehen, so die Fraktionen von SPD und CSU/CSU. Das neue Gesetz soll sich am Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung orientieren und umweltbezogene Anforderungen des Gemeinschaftsrechts bei der Bauleitplanung integrieren sowie planungsrechtliche Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau vereinheitlichen.
Priviligiert werden durch das Gesetz Anlagen zur Erzeugung von Biomasse, erklärte die Bundesregierung. Auch die private Nutzung von Biomasse etwa auf ländlichen Höfen sei damit nicht ausgeschlossen. Laut SPD-Fraktion bringt das Gesetz deutlich verbesserte Planungsinstrumente für die 14.000 Kommunen hierzulande, die so ihre Planungshoheit stärker wahrnehmen könnten. Bündnis 90/Die Grünen stellten als neues Element den Stadtumbau in Zusammenhang mit der sozialen Stadt heraus. Es sei richtig die soziale Stadt aufzunehmen, pflichtete auch die Union bei. Sie hob hervor, man habe investorenhemmende Vorkehrungen beim Planungsverfahren und Bürokratie abbauen und das kommunale Element stärken wollen. Der Fraktion sei gerade die kommunale Selbstverwaltung ein Anliegen gewesen. Aus Sicht der FDP ist bei den Einigungs- und Belastungsflächen ein "anständiger" Kompromiss zustande gekommen. Auch sie zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen, hätte sich aber weitergehende Vereinfachungen vorstellen können.
Nachgegeben habe man beim Teilflächennutzungsplan, bei der Außenbereichssatzung sowie bei der Rückstellung von Bauanträgen für Windenergieanlagen, so die Vertreterin der Bündnisgrünen. Sie räumte ein, dass die Ergebnisse der Verhandlungen im Ausschuss in ihrer Partei lange Zeit strittig gewesen seien. Dennoch glaube sie, das Resultat nun "mit gutem Gewissen" an die Länderkammer weitergeben zu können. Deren Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenso wie eine Expertenanhörung und ein Planspiel hatten nach Ausschussangaben wesentlichen Einfluss auf die parlamentarischen Beratungen genommen.