Experten uneinig über Einführung einer Sondersteuer auf Alkopops
Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich bewerten Experten die Absicht der Bundesregierung, eine Sondersteuer auf alkoholische Süßgetränke, so genannte Alkopops, einzuführen. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Der Gesetzentwurf der Regierung zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ( 15/2587) sieht vor, Alkopops durch zusätzliche Besteuerung so zu verteuern, dass sie von jungen Menschen nicht mehr gekauft würden. Dies unterstütze das schon vorhandene Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und Jugendliche. Ebenfalls diskutiert wurden Anträge der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2646) sowie der FDP-Fraktion ( 15/2619), die durch eine bessere Alkoholprävention den Missbrauch von Alkopops verhindern sollen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält eine Sondersteuer auf Alkopops für "besonders geeignet", um zusammen mit einer verstärkten Aufklärung und Prävention den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sprach sich für die Steuer aus. Alkopops würden extra für junge Menschen kreiert, um durch den süßlichen Geschmack, die eigentlich vorhandene Abneigung gegen Alkohol zu überwinden. Seit Markteinführung der Alkopops sei es zu einem drastischen Anstieg des Alkoholkonsums bei Jugendlichen gekommen. Professor Wolfgang Settertobullte von der Universität Bielefeld nannte Zahlen aus einer Studie der Weltgesundheitsorganisation. Danach konsumierten bei den unter 15-Jährigen 25 Prozent der Mädchen und 37 Prozent der Jungen regelmäßig Alkohol. Dabei spielen alkoholische Mixgetränke eine erhebliche Rolle. Internationale Erfahrungen hätten gezeigt, so Settertobullte, dass der Preis alkoholischer Getränke ein wirksames Steuerinstrument zur Reduktion des allgemeines Konsums darstellen könne. So habe beispielsweise die drastische Sonderbesteuerung für Alkopops in Frankreich durchschlagenden Erfolg gezeigt. Die Aktion Jugendschutz forderte, die Einnahmen aus der Sondersteuer Bund, Ländern und Gemeinden für ihre suchtpräventiven Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandel ist die Sondersteuer ein falsches Instrument. Der Handel sei sich seiner gesellschaftlichen Verpflichtung bewußt und wolle durch bessere Kennzeichnung der Produkte das Problembewusstsein stärken. Eine zusätzliche Steuer sei jedoch ordnungspolitisch und rechtssystematisch falsch. Auch der Bund der Steuerzahler sieht darin den falschen Weg. Die Steuer führe lediglich zu Substitutionseffekten. Jugendliche würden dann auf andere, billigere Alkoholvarianten ausweichen. Vielmehr müsse, wie in den vorliegenden Anträgen gefordert, der Jugendschutz verbessert oder auch verschärft werden. Ein Sondersteuer, ausschließlich auf Produkte, die auf Branntweinbasis hergestellt werden, ist aus Sicht des Verbandes der Klein- und Obstbrenner wie auch der Bacardi GmbH nicht zielführend. Etwa 75 Prozent der Mischgetränke basierten auf Bier- oder Weinbasis und blieben von der Steuer verschont. Dies sei wettbewerbsverzerrend und brächte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen mit sich.