Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle bis 31. Mai 2005 zu beenden
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien bis spätesten zum 31. Mai 2005 "definitiv" zu beenden ist. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/2962) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/2880) mit. Die Regierung teilt nicht die Meinung, dass zu dem genannten Datum keine ausreichenden Vorbehandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle oder für gewerblichen Abfälle zur Verfügung stehen würden. Sie halte allerdings eine fortlaufenden genaue Beobachtung der Entwicklung für erforderlich. Die Vollzugsbehörden der Ländern hätten gegenüber Gebietskörperschaften, die sich noch keine ausreichenden Behandlungskapazitäten gesichert hätten, entsprechende Maßnahmen zu realisieren. Die Umweltministerkonferenz habe in ihren Beschlüssen mehrfach das Festhalten an der Abfallablagerungsverordnung und der Frist zur Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle am 1. Juni 2005 bekräftigt. Säumige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seien zum Handeln aufgefordert worden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall sei zwecks Verfolgung der weiteren Entwicklung gebeten worden, ihre Bestandsaufnahme halbjährlich zu aktualisieren und der Umweltministerkonferenz zu berichten.