Zur kostengünstigen Stromversorgung von Behörden Stellung nehmen
Berlin: (hib/VOM) Die Aktivitäten der Bundesregierung zur kostengünstigen Stromversorgung von Behörden interessieren die Abgeordneten der FDP-Fraktion ( 15/3016). Sie beziehen sich auf eine Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums, das die Stromversorgung seines gesamten Geschäftsbereichs auf erneuerbaren Energien umgestellt habe, der sich auf einer jährlichen Strommenge von rund 13 Millionen Kilowattstunden belaufe. Geliefert werde der Strom von einem Unternehmen, das nach europaweiter Ausschreibung den Zuschlag erhalten habe. Der Strom stamme aus Wasserkraftwerken in Österreich und Italien, er werde also nicht nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Die Abgeordneten wollen wissen, ob sich an der Ausschreibung auch Unternehmen beteiligt haben, die den Vergütungsregeln des EEG oder in Deutschland geltenden öffentlich-rechtlichen Abgabepflichten unterliegen. Die Regierung soll sagen, welcher Preis vom teuersten und welcher vom günstigsten Anbieter aus Deutschland für die ausgeschriebene Strommenge verlangt wurde. Auch soll die Regierung die Kosteneinsparung im Vergleich zu einer Stromlieferung durch den günstigsten Ausschreibungsteilnehmer aus Deutschland beziffern. Gefragt wird zudem, ob private Haushalte und Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Stromkosten auf dieselbe Weise zu minimieren. Schließlich interessiert die Fraktion, ob die Regierung bei Beschaffungsmaßnahmen der Bundesbehörden darauf hinwirken will, dass von ihr selbst herbeigeführten Produktverteuerungen und Abgabepflichten ausgewichen wird.