Korruptionsprävention "beschleunigt und nachhaltig" verbessern
Berlin: (hib/MIK) Das Bundesinnenministerium soll die Korruptionsprävention im Bundesgrenzschutz (BGS) "beschleunigt und nachhaltig" verbessern. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagvormittag einstimmig.
Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach führen Korruptionsdelikte im öffentlichen Bereich zu einem Vertrauensverlust in die Integrität der Verwaltung und fügen der Volkswirtschaft schwere finanzielle Schäden zu. Deshalb räume die Bundesregierung der Korruptionsprävention und -bekämpfung einen hohen Stellenwert ein und habe eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Die Umsetzung der Richtlinie werde vom BRH "exemplarisch" überprüft. Dabei stellt er allgemein fest, dass sie noch nicht den gebotenen Stellenwert in der Bundesverwaltung erlangt habe. Die mit der Fach- und Dienstaufsicht betrauten Dienststellen würden nicht ausreichend kontrollieren, ob und wie die Behörden die Richtlinie umsetzen. Sie nähmen Verstöße gegen organisatorische Vorgaben hin und zögen hieraus keine Konsequenzen. "Auch der Bundesgrenzschutz hat die Richtlinien nur unzureichend umgesetzt", heißt es in dem BRH-Bericht weiter. So soll er in einigen Dienststellen keine Ansprechpartner für Korruptionsprävention benannt haben. So weit es diese gegeben habe, hätten ihnen oftmals eine Fortbildung für diese Aufgabe gefehlt. Große Aufgabengebiete wie der Polizeivollzugsdienst seien unberücksichtigt geblieben.
Der BRH hat der Bundesregierung Empfehlungen unterbreitet, wie die festgestellten Mängel in der Dienst- und Fachaufsicht behoben und die Korruptionsprävention verbessert werden könne. Darüber hinaus hat er vorgeschlagen, was der BGS vorrangig zur Korruptionsprävention tun sollte. Diese Vorschläge hat laut BRH die Bundesregierung aufgegriffen und erste Maßnahmen eingeleitet. Aufgrund der Hinweise sei inzwischen die Korruptionsprävention sowohl ressortübergreifend als auch besonders bei der Bundeswehr und beim Bundesgrenzschutz verbessert worden. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen sollte allerdings langfristig und regelmäßig überwacht werden. Deshalb beschlossen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ebenfalls einstimmig, dass ihnen jährlich ein entsprechender Bericht vorgelegt werden soll.