Im Bundeshaus notiert: Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2001 und 2002 ( 15/2967) vorgelegt. Die einzelnen Kapitel beschäftigen sich mit den Museen, den wissenschaftlichen und sonstigen Einrichtungen, der Projektförderung, der kulturellen Breitenarbeit und der verständigungspolitischen Arbeit der Vertriebenen.