Grundregeln für die Futtermittelkontrolle in der EU festlegen
Berlin: (hib/SAS) Grundregeln für die Futtermittelkontrolle in der Europäischen Union schaffen sowie beim Umgang mit unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 15/3170). Damit möchte sie EG-Richtlinien zur Anpassung des Futtermittelrechts in nationales Recht umsetzen. Des Weiteren strebt sie an, Änderungen und Ergänzungen aufgrund von Erfahrungen bei der Anwendung des Futtermittelgesetzes vorzunehmen sowie Anzeige- und Buchführungspflichten auszuweiten. Auch sollen Daten aus der Agrarverwaltung für die amtliche Futtermittelüberwachung genutzt werden können. Die Regierung schätzt die Auswirkungen auf die Haushalte der Bundesländer als "gering" ein, die bei der Einhaltungskontrolle der Bestimmungen erforderlich sind. Mit einem geringfügig höheren Koordinierungsaufwand zu rechnen sei auch infolge der gemeinschaftsweiten Informationsverfahren in Krisenfällen und durch die Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung unerwünschter Stoffe in Futtermitteln. Der Umfang dieser Kosten könne jedoch nicht beziffert werden, da er insbesondere von der Intensität des Koordinierungsbedarfs und der Überwachungstätigkeit abhänge, heißt es.