Regierung soll Abstimmungsverhalten zum Patentrecht in Brüssel revidieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich am 18. Mai in der Sitzung des Ministerrates in Brüssel gegen den Entwurf des Europaparlaments zur geplanten Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ausgesprochen und stattdessen einen Vorschlag der Ratspräsidentschaft unterstützt. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung in einem Antrag ( 15/3240) auf, diese Entscheidung zu revidieren und sich der Position des Europaparlaments anzuschließen.
Nach Meinung der Liberalen hatte der ursprüngliche Richtlinienentwurf gravierende Mängel aufgewiesen, weil er die "rechtlich fragwürdige Praxis" des Europäischen Patentamtes übernommen hätte, auf deren Grundlage zahlreiche triviale und breite Patente auf Algorithmen und Geschäftsmethoden erteilt worden seien, schreiben die Abgeordneten. Ein patentrechtlicher Ideenschutz sei mit dem durch das Urheberrechtsgesetz gewährten Formenschutz von Computerprogrammen schwer vereinbar, heißt es. Computerprogramme seien ebenso wie Geschäftsmodelle von der Patentierbarkeit ausgenommen. Das Europaparlament habe den Richtlinienentwurf im September 2003 geändert. Die Änderungen hätten vor allem die Publikationsfreiheit, die Absicherung der Interoperationsfreiheit, die Definition von Schlüsselbegriffen wie "Technik" und "Industrie" und die Klarstellung, dass Datenverarbeitung kein "Gebiet der Technik" sei, umfasst. Auch seien unter dem Begriff "computerimplementierte Erfindung" patentrechtliche Erfindungen zu verstehen, bei denen der Computer nur ein Mittel zur Implementierung (Durchführung) sei und die eigentliche Leistung auf dem Gebiet der Technik liege. Im Januar habe der Rat einen eigenen Entwurf vorgelegt, der das Votum des Europaparlaments zurückweist und auf dessen Elemente verzichtet. Die Version des Rates erlaube eine unbegrenzte Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit in Bezug auf Software, betont die Fraktion. Sie falle damit weit hinter den vom Parlament gebilligten Kompromiss zurück und werde den Anforderungen nicht gerecht. Somit stelle das Votum der Regierung eine wettbewerbs- und wirtschaftspolitische Fehlentscheidung dar, die zu missbilligen sei.