Zur Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater Stellung nehmen
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich nach der geplanten achten Änderung des Steuerberatungsgesetzes. In einer Kleinen Anfrage ( 15/3195) heißt es, die Bundessteuerberaterkammer habe angeregt, das Berufsrecht zu liberalisieren und den geschützten Tätigkeitsbereich auszuweiten. Andere Berufsgruppen forderten eine teilweise Öffnung des Tätigkeitsbereichs und damit eine Erweiterung ihrer derzeitigen Befugnisse. Dazu zählten die geprüften Bilanzbuchhalter, die Buchführungshelfer und die Lohnsteuerhilfevereine.
Die Abgeordneten wollen erfahren, ob die Regierung das bisherige Verbot gewerblicher Tätigkeit lockern will. Sie wollen wissen, ob künftig ein eigenes sowie zum Familienvermögen gehörendes Immobilien- und Kapitalvermögen in einer Vermögensverwaltungsgesellschaft verwaltet werden kann, wobei der Steuerberater deren Geschäftsführung übernimmt. Gefragt wird ferner, ob für die Regierung Bedarf besteht, den Kreis der mit dem Steuerberater kooperationsfähigen Personen auf Angehörige freier Berufe, auf Lohnsteuerhilfevereine oder Bilanzbuchhalter sowie Buchführungshelfer auszudehnen. Die Regierung soll sagen, ob Steuerberatergesellschaften künftig in der Rechtsform der GmbH und Co. KG anerkannt werden können und ob eine Reform des Prüfungswesens für Steuerberater geplant ist. Die Union interessiert darüber hinaus, welche steuerrechtlichen Kenntnisse von Bilanzbuchhaltern und Buchführungshelfern bei einer Erweiterung von deren Befugnissen zu verlangen wären und ob jenseits des Industrie- und Bürokaufmanns ein neuer Ausbildungsberuf "Buchhalter" eingerichtet werden soll. Schließlich will die Fraktion wissen, ob die Regierung die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine auf Arbeitgebertätigkeiten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ausdehnen möchte.