Datenschutz beim Einsatz von Radiofrequenztechnik gewährleistet
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung erkennt keinen Bedarf, um beim Einsatz von Radiofrequenztechnologie Personen datenschutzrechtlich weitergehend zu schützen. Wie sie in ihrer Antwort ( 15/3190) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3025) erklärt, kommt es bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung der "Radio Frequency Identification" (RFID) auf dessen konkreten Einsatzbereich an. Nach Kenntnis der Regierung wird eine automatisierte kontaktlose Datenübermittlung und -erfassung unter Einsatz der Radiofrequenztechnologie derzeit in Verfahren der Industrieautomation, des Warenmanagements und der Tieridentifikation sowie bei Zutrittssystemen und elektronischen Wegfahrsperren eingesetzt. Bei Zutrittssystemen, die auf RFID-Technik basieren, würden regelmäßig personenbezogene Daten übermittelt, heißt es weiter. Ein Missbrauch sei hierzu zwar denkbar, weil ein RFID-Chip theoretisch unbemerkt vom Besitzer ausgelesen werden könne, allerdings verfüge die bislang bei Zutrittssystemen eingesetzte Technik nur über eine sehr begrenzte Reichweite. RFID-Karten müssten vom Nutzer bewusst unmittelbar am Lesegerät vorbeigeführt werden. Keine personenbezogenen Daten enthielten RFID-Etiketten in reinen Automations-, Warenmanagement-, oder Logistiksystemen. Diese würden aus größerer Entfernung ausgelesen. Ein Personenbezug könnte grundsätzlich dadurch hergestellt werden, dass der RFID-Chip eine eindeutige Kennung enthält und zusätzlich, etwa unter Einsatz einer Kundenkarte, die Identität des Käufers erfasst werde. Allerdings wird nach Informationen der Bundesregierung eine solche Kombination von Produkt- und Käuferdaten von Unternehmen in Deutschland nicht eingesetzt. Daraus ergibt sich für sie, dass eine heimliche Erstellung umfassender Bewegungsprofile nach dem gegenwärtigen Stand der Technik praktisch ausgeschlossen ist.