Öffentliches Hearing zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Berlin: (hib/SAS) Das Gentechnikrecht neu zu ordnen ist ein Anliegen der Bundesregierung, das am Montag, dem 14. Juni, Thema einer öffentlichen Anhörung im Verbraucherschutzausschuss sein wird. Zu einem von der Regierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/3088) sollen Experten von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, wie dem BUND, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, dem Deutschen Bauernbund, dem Deutschen Bauernverband, darüber hinaus auch von Unternehmen wie der Kleinwanzlebener Saatzucht und der Metanomics GmbH sowie ein Vertreter der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und drei Einzelsachverständige Stellung nehmen. Die Abgeordneten werden sich dabei mit Haftungsregelungen und einem Haftungsfonds beschäftigen. Weitere Themenkomplexe umfassen mögliche wirtschaftliche Risiken beim Handel mit genetisch veränderten Organismen (GVO), Auskreuzungen aus Freisetzungen, die gute fachliche Praxis sowie die Sicherung der Koexistenz. Thematisiert wird auch die Frage nach Standortregistern und Anbauregistrierungen. Das Hearing beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Besucher können ihre Teilnahme unter der Telefonnummer 030/227-321 84 anmelden.