Gesetzliche Sicherungen für Lebens- und Krankenversicherungen schaffen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will gesetzliche Sicherungseinrichtungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung schaffen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze ( 15/3418) vorgelegt. Beim Zusammenbruch eines Versicherers sollen die Versicherungsverträge auf Anordnung der Aufsichtsbehörde auf den Sicherungsfonds übertragen werden, der diese Verträge saniert. Dazu stellt der Fonds die erforderlichen Kapitalanlagen zur Verfügung und überträgt die Verträge anschließend an ein anderes Versicherungsunternehmen. Diese Aufgabe sollen private Einrichtungen wie die bereits bestehenden "Protektor AG" und "Medicator AG" übernehmen. Eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll bewirken, dass die neuen Sicherungsfonds für die Lebens- und Krankenversicherung von der Körperschafts- und damit auch von der Gewerbesteuer befreit werden, da sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Diese Regelung gelte bereits für die Einlagensicherungsfonds der Banken. Als Folge des Gesetzes würde bei der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ein geringer Mehrbedarf an Personal entstehen, der sich laut Regierung nicht beziffern lässt. Die vom Gesetz vorgesehene Pflichtmitgliedschaft der Lebens- und Krankenversicherer in Sicherungsfonds würde für diese Unternehmen Mehrkosten durch Mitgliedsbeiträge verursachen.
Gleichzeitig ist geplant, das deutsche Aufsichtssystem über Rückversicherungen an internationale Standards anzupassen und ein Zulassungsverfahren entsprechend demjenigen für Erstversicherer einzuführen. Darüber hinaus will die Regierung der Aufsichtsbehörde bessere Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Versicherungs-Holdinggesellschaften und Inhabern wesentlicher Beteiligungen geben. Dies sei notwendig, heißt es zur Begründung, um zu verhindern, dass die Aufsicht durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten umgangen wird. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen. Diese zahlt den Angaben zufolge Renten für ehemalige Bedienstete der Privateisenbahnen, die bis 1952 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen waren. Nachdem diese Ausnahmevorschriften aufgehoben worden seien, sei die Kasse nur noch als Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorgung für Verkehrs- und Versorgungsbetriebe tätig. Da der Anteil des vom Bund finanzierten Geschäfts kontinuierlich zurückgehe, will die Regierung den öffentlich-rechtlichen Status der Kasse aufheben. Die geplante Änderung des Kreditwesengesetzes betrifft Anpassungen an neue Geldwäsche-Bestimmungen des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, die dort "versehentlich nicht mitgeregelt worden waren".
Der Bundesrat tritt in seiner Stellungnahme unter anderem dafür ein, dass die Medicator AG und die Protektor AG gesetzlich damit betraut werden, im Sicherungsfall tätig zu werden. Zur Begründung heißt es, die vom Krankenversicherungsunternehmen freiwillig gegründete Medicator AG und die von den Lebensversicherern gegründete Protektor AG könnten Beitragsinkasso und Schadensbearbeitung nahtlos fortsetzen und die Versicherungsverträge in andere, ausreichend große und ausgewogene Tarifbestände einbetten. Die Sicherungsfonds könnten dies nicht. Es sei nicht zweckmäßig, wenn im Sicherungsfall eine langwierige Suche nach einem Privaten erforderlich wäre, der diese Aufgabe übernehmen könnte. Die Bundesregierung hält eine solche Ergänzung in ihrer Gegenäußerung für unnötig. Es bestehe Übereinstimmung, dass die beiden Einrichtungen für die Aufgabe an erster Stelle in Frage kämen. Es sei jedoch nicht erforderlich, dies in den Gesetzestext aufzunehmen.